kunst.rasen: wovon handelt kulturpolitik?

[Vorlauf] Gegenüber Angestellten kann ich folgende Vorteile NICHT bei weiterlaufender Bezahlung konsumieren:
+) 25 Urlaubstage
+) 11 Tage durchschnittlicher Krankenstand
+) 22 Feiertage (ohne Sonntage, am Beispiel des Jahres 2011)
+) 3 Tage Pflegefreistellung (Anspruch auf Pflegefreistellung besteht innerhalb eines Arbeitsjahres höchstens im Ausmaß der Wochenarbeitszeit.)

+) 25 + 11 + 22 + 3 Tage = 62 Tage oder 2 Monate.
+) Das ergibt 14 Monatsgehälter + 2 Monate,
+) also ein Jahreseinkommen, geteilt durch 16,
+) daher rund 18.000,- Euro
+) dividiert durch 16, macht: 1.125,- Euro monatlich

(Wollte mir jemand diese Berechnungsmodus streitig machen und bloß 14 Monate für die Quantifizierung gelten lassen, würde das rund 1.286,- Euro ergeben.)

Aber ich bestehe natürlich darauf, jene Tage in der Rechnung zu berücksichtigen, die Angestellten zustehen, um einen im Alltag tauglichen Begriff von meinem Status zu bekommen. Dafür lasse ich zusätzliche Optionen wie Abfertigung, Gewinnanteile, Bilanzgeld, Renten- und Pensionssonderzahlungen etc. in meiner Rechnung unberücksichtigt.

Also erneut: Ich hatte hier rechnerisches ein Monatsgehalt in der Höhe von 1.125,- Euro. Das ist ein gutes Jahr gewesen, das ist auch kein mieses Einkommen. Aber darin bleibt kein Spielraum für unvorhergesehene Probleme. Rücklagen sind auch nicht möglich, es darf also im Lauf der Dinge nichts schief gehen.

Der Mangel an möglichen Rücklagen verschärft natürlich etwas die geringe Distanz von nur wenigen Scheinchen, die mich von der Armutsgrenze trennt. Ich finde es folglich sehr interessant, was laut Pfändungstabelle 2011 in Österreich als Existenzminimum gilt. In meinem Fall wären das wohl:
+) 793 Euro monatlich
+) 185 Euro wöchentlich
+) 26 Euro täglich

Die Notstandshilfe wäre ein Betrag von "95 % des vorher bezogenen Grundbetrages des Arbeitslosengeldes, wenn dieser den Ausgleichszulagenrichtsatz von monatlich EUR 772,40 nicht übersteigt. In den übrigen Fällen gebührt als Notstandshilfe 92 % des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes."

Seitens der "Armutskonferenz" heißt es: "Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 893 Euro netto im Monat oder 10.711 Euro im Jahr zur Verfügung hat. Kommen weitere Faktoren wie Krankheit oder eine schlechte Wohnsituation dazu, gelten die Betroffenen als manifestarm."

Quellen:
+) Armutskonferenz
+) Feiertage
+) Krankenstand (Die Presse)
+) Krankenstand (ORF)
+) Notstandshilfe
+) Pfändungstabelle
+) Pflegefreistellung
+) Urlaubsanspruch (Arbeitszeiten)
+) Urlaubsanspruch (weltweit)

[Wovon lebt der Krusche?]


resethome
24•11