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Tra(c)ktat 1
zur Gründungsurkunde eines postnationalen Reisebüros

(Nach dem Manifest des Avantourismus des
Philosophen der Tat Georg Flachbart)

Allgemeine Bedingungen

I. Geltung
Das postnationale Reisebüro (im Nachfolgenden kurz PNR genannt) tritt sowohl als Anbieter von Ausgangspunkten, avantouristische Erkenntnis bringender Einzelleistungen oder fremd veranstalteter Fetischreisen als auch als Veranstalter eigener trivialer Mythen auf. Ziele sind nur dann Gegenstand einer Leistung, wenn dafür eine ausdrücklich vom Kuratorium für triviale Mythen ausgestellte Buchungsbestätigung vorliegt. Nachstehende Bedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlung von avantouristischen Erkenntnissen. Sie regeln das avantouristische Erkenntnisverhältnis zwischen Ihnen, der Avantouristin/dem Avantouristen, und dem PNR. Es wird ein avantouristischer Erkenntnisvertrag gem. §§ 17 und §§ 4 AAEB (Allgemeine Avantouristische Erkenntnisbedingungen) vereinbart. Das PNR tritt aufgrund dieser Bedingungen nur als Vermittler zwischen Ihnen und der jeweiligen avantouristischen Erkenntnis auf. Im Falle einer avantouristischen Erkenntnis finden für den Inhalt des von dem PNR vermittelten Vertrages zwischen Ihnen und dem Erbringer einer avantouristischen Erkenntnisleistung die Trivial-, Mythos- und Allgemeinen Erkenntnisbedingungen der an der avantouristischen Reise zu sich selbst beteiligten LeistungsträgerInnen ausschließlich Anwendung. Diese sind auf den jeweiligen Avantourismus Seiten einzusehen.

II. Anmeldung/Leistung
1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischen Wege (E - Mail) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie uns verbindlich, zur Vermittlung einer avantouristischen Erkenntnis durch vom Kuratorium für triviale Mythen bestimmten ReiseleiterInnen oder anderweitiger kompetenter Reise- und BeförderungsinnovatorInnen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, maximal jedoch lebenslang ab Anmeldedatum gebunden.

2. Unsere vertragliche Pflicht ist nicht die ordnungsgemäße Vermittlung von Pauschalavantourismuserkenntnissen sondern individuelle avantouristische Erkenntnisleistungen. Das PNR übernimmt keine Haftung für die Umsetzung der vermittelten avantouristischen Erkenntnis und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten avantouristischen Erkenntnis für die jeweiligen ReiseteilnehmerInnen ab. Ebenso wenig übernimmt das Reisebüro, das ausschließlich als Vermittler tätig ist, eine Gewähr für die Verfügbarkeit von avantouristischen Erkenntnissen.

III. Anmeldung für mehrere Personen
Soweit Sie ein Angebot nicht nur für Ihre eigene Person, sondern auch für andere AvantouristInnen abgeben und ein Vermittlungsvertrag mit dem PNR und ein Avantourismusvertrag mit dem Leistungserbringer zustande kommt, sind Sie für die Verpflichtungen dieser dritten Personen aus dem Avantourismuserkenntnisvermittlungsvertrag, wie für eigene erweiterte avantouristische Erkenntnisse verantwortlich. Diese zusätzliche, eigenständige Verpflichtung erfolgt, wenn Sie diese durch eine zusätzliche, ausdrückliche und gesonderte Erklärung nach mehr avantouristischer Erkenntnis im Rahmen des Buchungsvorganges anerkennen.

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Textauszug! Der Volltext ist hier als PDF-Dokument (63 kb) downloadbar.


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