kunst O.ST (labor) LEADER: information #2

Es gibt ein komplexes Regelwerk, das eine Reihe von Verpflichtungen beinhaltet, die eingegangen werden müssen, sobald eine Kofinanzierung aus diesem Bereich angestrebt wird. Viele übersehen offenbar diese Grundlage:

+) Kofinanzierung
+) Vorfinanzierung

Das bedeutet, es müssen Eigenmittel aufgebracht werden, die jedoch einer Rechnungslegung bedürfen; aber auch die vereinbarte Kofinanzierung bedarf dieser Vorleistung. (Erst die bezahlte Rechnung zieht eine Refundierung im Rahmen der Vereinbarungen nach sich.)

Das bedeutet ferner:
Über den GESAMTEN Bedarf an Eigenleistungen muß es einen nachweisbaren Geldfluß geben, der über bezahlte Rechnungen darzustellen ist.

Was nun das LEADER-Geld angeht:
Die vereinbarte Kofinanzierung muß, wie erwähnt, von der Projektträgerschaft erst einmal VORFINANZIERT werden, weil die Refundierung nur dann erfolgt, wenn widmungsgerechte, vor allem aber BEZAHLTE Rechnungen vorgelegt werden können.

Wer nun meint, das habe einem niemand gesagt, wird vermutlich auf eine Verpflichtungserklärung hingewiesen werden, die man zum Vertragsabschluß unterzeichnen muß.

info02.jpg (8949 Byte)

Ich empfehle die Lektüre bloß folgender Passage, um eine Vorstellung zu gewinnen, daß einem hier ein sehr harter Vertragspartner ins Haus kommt:

1.5 Mit der Antragstellung und Abgabe der unterzeichneten Verpflichtungserklärung, die einen integrierten Bestandteil des Antrages bildet, kann ich mich nicht mehr darauf berufen, dass

-1 ich die mich treffenden Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Bund nicht gekannt habe oder sie mir nicht verständlich gewesen seien oder auch dass
-2 die von mir unterzeichneten Angaben mir nicht zurechenbar seien.

Die Punkte -1 und -2 gelten gleichermaßen auch für alle anderen Vorkehrungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Antragstellung und Einhaltung des Vertrages.

Das stammt aus der "Anweisung LE 13 06 ...", kurz "Verpflichtungserklärung", die ich hier als PDF-Datei (31 kb) deponiert habe.

Wer nun das Gefühl bekommt: "Lieber nicht!", sollte davon ausgehen, daß es noch mehrere so hochschwellige "Pforten" gibt, durch die gegangen werden muß, um hier eine Kofinanzierung zu erreichen.

Gut oder schlecht, es ist so und wird wohl bis zum Ende der gesamten LEADER- Förderperiode im Jahr 2013 nichtr mehr zur Disposition stehen.

info02b.jpg (12827 Byte)

Das sind "Zugangsschwellen" auf der Landesebene. Um dort hin zu gelangen, muß es erst eine Empfehlung des jeweils regionalen Lenkungsausschusses geben. Dazu hatte ich ein Hearing zu absolvieren, für das vorab eine Projektdarstellung gefordert war.

Dieser Teil des Prozesses variiert sicher von Region zu Region. Ich habe das Formular für einen Antrag in unserer Region hier angehängt, weil sich daraus auf jeden Fall ein Eindruck gewinnen läßt, welche Informationen ein Lenkungsausschuß auf dem Tisch haben möchte, um sich mit der Sache näher zu befassen. [WORD-Datei] (114kb)

Fußnote:
Ich höre und teile den Einwand: Aber das ist doch für Freelancer unter den Kunstschaffenden finanziell gar nicht zu bewältigen.

D'accord! (Siehe dazu auch "next code: log" #126!)

Deshalb verhandeln wir in der Region mit verschiedenen Stellen darüber, daß wir zwar als "Sachpromotoren" Theorie, Praxis und nötiges Projektmanagement für ein größeres Vorhaben stellen können, wir brauchen aber noch "Machtpromotoren" an unserer Seite, die das hohe finanzielle Risiko von uns nehmen.

Was dabei herauskommen wird, kann ich im Augenblick noch nicht abschätzen. Wie angedeutet, wir arbeiten dran. Das wird eben nur individuell und regional unterschiedlich zu lösen sein. Auf jeden Fall haben sich die Bürgermeister von Weiz (Kienreich) und Gleisdorf (Stark) dieses Problems schon aktiv angenommen.

[Übersicht]


core | reset | home | mail
16•09